Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

(Nr. 3442.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1851., betreffend die Eriichtung ein 
Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Sagan, sowie für die 
Ortschaften Luthröthe, Annenhof und Tschirndorf. 
A.: Ihren Bericht vom 2. d. M. genehmige Ich hierdurch die Errichtung 
eines Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Sagan, sowie für 
die Ortschaften Luthröche, Annenhof und Tschirndorf, welches in Sagan sei- 
nen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus drei Mitgliedern des 
Handwerker= und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse der Ar- 
beitnehmer aber aus zwei Mitgliedern des Handwerker= und zwei Mitgliedern 
des Fabrikstandes bestehen soll. 
Minden, den 15. August 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simoné. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite# 
und den Justizminisler. 
  
(Nr. 3443.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1851., betreffend die Errichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Cottbus. 
A.%% Ihren Bericht vom 11. August d. J. genehmige Ich die Errichtung 
einer Handelskammer für den Kreis Cottbus. Die Handelskammer nimmt 
ihren Sitz in der Stadt Cortbus. Sie soll aus sieben Mitgliedern bestehen, 
für welche vier Stellvertreter gewählt werden. Zur Theilnahme an der Wahl 
der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbtrei- 
bende des Kreises berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit 
kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die 
Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von 
Handelskammern Anwendung. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. " 
Minden, den 15. August 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 41—3444.) (Nr. 3444.)
	        
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