Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

— 706 — 
(Nr. 3458.) Allerhöchster Erlaß vom 17. September 1851., betreffend die in Bezug auf 
den chausseematzigen Ausbau der Straße an dem Landungsplatze bei 
Schwusen im Kreise Glogau nach Schlichtingsheim bis zur Glogau-Po- 
sener Chaussee bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von dem Landungsplatze bei Schwusen, im Kreise Glogan, 
nach Schlichtingsheim bis zur Glogau-Posener Chaussee genehmigt habe, 
bestimme Ich, daß für diese Straße das Recht zur Expropriation der erforde- 
lichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen gelten- 
den Bestimmungen Anwendung finden soll. Zugleich genehmige Ich die Erhe- 
bung des Chausseegeldes für eine halbe Meile nach dem für die Staats-Chaussem 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife auf dieser Chaussee. Auch sollen darauf 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1810. angehängten Beslimmun- 
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentli- 
chen Kenneniß zu bringen. 
Sanssonci, den 17. September 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. . 
(Xk.3459.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.