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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staagten.
JNr. 42.—
(Nr. 3468.) Privilegium wegen Emission von 1,900,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen
der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. Vom
5. November 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von Seiten der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-=
Gesellschaft, auf Grund des in der General-Versammlung vom 22. Juli 1851. ge-
faßten Beschlusses, darauf angetragen ist, ihr zur Beschaffung der zum Umbau
des alten Geleises, zur Vermehrung der Transportmittel und zur besseren Ein-
richtung einiger Bahnhefe nöthigen Geldmittel, die Ausstellung auf den In-
haber lautender und mit Zinskupons versehener Obligationen, jede zu Ein-
hundert Thalern, im Betrage von 1,900,000 Rehlrn., zu gestatten, so ertheilen
Wir in Gemaßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch
gegenwärtiges Privilegium Unsere Landesherrliche Genehmigung zur Emission
von 19,000 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern unter nachstehenden
Bedingungen:
S. 1.
Die neuen Prioritäts-Obligationen, welche den bereits auf Grund der
Bestigungs-Uckunden vom 28. März 1840. und 15. Januar 1842. (Amts-
blatt der Regierung a Magdeburg für 1840. S. 127. und für 1842. S. 58.)
kreirten Prioritäts-Aktien von zusammen 1,800,000 Rehlrn., soweit solche nicht
bereits amortisirt sind, nachstehen, werden in fortlaufenden Nummern mit letz-
teren, oder von 18,004 — 37,003 nach dem unter A. beiliegenden Schema
— auf farbigem Papier ausgefertigt. Sie erhalten Zinskupons nach dem bei-
gefügten Muger 1. zu je fünf und fünf Jahren. Auf der Rückseite der
— bligationen wird der gegenwaͤrtige Statuts-Nachtrag abgedruckt.
F. 2.
Diese Prioritäts-Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst
und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden
Jahrgang 1851. (N.. 3408.) 99 Jah-
Ausgegeben zu Berlin den 27. Dezember 1851.