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Zins-Kupon As .. Serie .....
Prioritäts-Obligation g
Inhaber dieses Kupons erhält gegen dessen Rückgabe a
.. . . .. aus der Kasse der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisen-
bahn-Gesellschaft Zwei Thaler Preußisch Kurant ausgezahlt.
Magdeburg, den nn ..
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.
(I. S.) N. N. N. N.
Direktoren.
(Nr. 3469.) Bestätigungs-Urkunde, die zusätzlichen Bestimmungen zum Statut der Magde-
burg-Köthen - Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft betreffend. Vom 5.
November 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 1c.
Nachdem auf Grund des von der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger
Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung vom 22. Juli 1851. ge-
faßten Beschlusses der Ausschuß und das Direktorium dieser Gesellschaft behufs
Ergänzung ihres von Uns unter dem 13. November 1837. bestatigten Sta-
tuts (Amcholan- der Regierung zu Magdeburg vom Jahre 1837. Seite 127.)
die nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen zur Bestätigung vorgelegt haben:
„Die Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft ist ver-
pflichtet, zu dem nach F. 16. des Gesellschafts-Statuts zu bildenden Re-
serve= und Ernenerungsfonds alljahrlich eine Summe zurückzulegen, welche
ohne Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und offentliche
Arbeiten nicht weniger als Ein Prozent des gesammten Anlage-Kapi-
tals, also nicht weniger als 60,000 Reblr., betragen darf.
Nach Ablauf von zehn Jahren muß sie, wenn das Bedürfniß
dazu hervortreten sollte und wenn der Staat es verlangt, jährlich
100,000 Rehlr. zu dem gedachten Fonds fließen lassen;
ferner:
Die von der Magehurg-Rochen Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft
bestimmten Fahrpläne unterliegen der Feststellung der Staatsbehörde“.
so wollen Wir zu diesen zusätzlichen Bestimmungen zu dem Statute der Magde-
burg-Kothen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft Unsere Landesherrliche Ge-
nehmigung hierdurch #helen. Z
(Nr. 3468—3469.) Die