Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

— 726 — 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung und das 
Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. x 
Gegeben Sanssouci, den 5. November 1851. 
¶. S) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
  
Der das Statut der Magdeburg-Koͤthen-Halle-Leipziger Eisenbahn--Ge—- 
sellschaft bestaͤtigende Allerhoͤchste Erlaß vom 13. November 1837. und dieses 
Statut, sowie die beiden Allerhöchsten Erlasse vom 28. März 1840. und 15. 
Januar 1842., nebst dem zu einem jeden derselben gehörigen Statut-Nachtrage, 
sind hierunten nachrichtlich abgedruckt und lauten wie folgt: 
(Zu Nr..3400. a.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1837., betreffend die Bestaͤtigung 
des Statuts fuͤr die Magdeburg-Koͤthen-Halle-Leipziger Eisenbahn- 
Gesellschaft. 
A. Ihren Bericht vom 16. September d. J. will Ich der Aktien-Gesellschaft, 
welche zum Zweck der Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von Magde- 
burg über Köthen und Halle auf Leipzig bis zur Sächsischen Grenze unter dem 
Namen: Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft, zusammen- 
getreten ist, die Rechte einer Korporation hiermit verleihen, und das in der 
wieder anliegenden gerichtlichen Verhandlung vom 6. September d. J. enthal- 
tene Statut dieser Gesellschaft hierdurch bestätigen, jedoch mit der Maaßgabe, 
daß die nach F. 10. zur Ansammlung eines Reservefonds jährlich anzulegende 
Summe in keinem Fall mehr als zwei Prozent des Anlage-Kapitals betragen 
darf. Dabei setze Ich aber ausdrücklich fest, daß die gedachte Gesellschaft 
allen Bestimmungen und Bedingungen, welche über die Verhältnisse zum Staat 
und zum Publikum für die Eisenbahn-Unternehmungen im Allgemeinen oder 
für das in Rede stehende Unternehmen insbesondere noch ergehen werden, ebenso 
nachzukommen verbunden bleibt, als wenn solche dieser Verleihung und Be- 
stätigung beigefügt wären, indem Ich zugleich besiimme, daß zur Festsetzung 
der Bahnlinie und des Bauplans für die obengedachte Eisenbahn Ihre Ge- 
nehmigung vorbehalten bleiben soll. Auch will Ich, im Anerkennknisse der 
Gemeinnützigkeit des Unternehmens, der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger 
Eisenbahn= Gesellschaft für die Ausführung der Bahn in der festzusetzenden 
Linie, sowie der dazu gehörigen Anlagen, das Recht: die dazu erforderlichen 
Grundstücke im Wege der umfreiwilligen Expropriation eigenthümlich zu erwer- 
ben, oder vorübergehend zu benutzen, hierdurch in eben dem Maaße und Um- 
fange bewilligen, wie solches für die Anlage öffentlicher Kunststraßen gesetzlich 
besteht, mit der Bestimmung, daß dieses Recht nur unter besonderer geiitng 
er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.