Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

100 Thaler in Preuß. Kurant. 
Aktie 
der 
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. 
Inhaber dieser Aktie hat an die Kasse der Magdeburg-Köthen-Halle, 
Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft Hundert Thaler Preuß. Kuram baar einge- 
zahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäßheit des am ## 
.................... von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen bestaͤtigten 
Statuts verhaͤltnißmaͤßigen Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und 
Verlust der Gesellschaft. 
Magdeburg, den n .. 
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. 
(L. S.) N. N. N. N. 
Direktoren. 
B. 6 
Aktie As ... . Dividendenschein „°/ 8. Verw. Jahr 18. 
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse 
der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft diejenige Divi- 
dende Agezhrt die von dem Rein-Ertrage des Verwaltungsjahres 18. 
auf die Aktie.n fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom 
Direktorium statutenmäßig bekannt gemacht werden wird. 
Magdeburg, den. . . . . .. 
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. 
(L. S) N. N. N. N. 
Direktoren. 
Bemerkung. Gegenwaͤrtiger Dividendenschein wird nach g. 19. des Statuts unguͤltig, 
wenn die darauf zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren nach der 
oͤffentlich bekannt gemachten Verfallzeit nicht erhoben worden. 
–—–M 
Gu
	        
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