Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

3. 
Fuͤr die Zustellung eines Einspruchs gegen ein Kontumazial--Urtheil mit 
Ladung, einer Klage auf Gewährleisiung, der Ladung an Zeugen oder Sach- 
verständige, oder der Partei zum Sühneversuche, der Mitglieder eines Familien= 
rathes, der Zustellung eines Gutachtens eines Familienrathes, eines Einspruchs 
gegen Siegel-Anlage, oder Aufforderung zur Abnahme der Siegel. 10 Sgr. 
4. 
Für jede Abschrift der Urkunden unter Nr. 1. und 2. . . . . . .. 2 Sgr. 
und der unter r 2 Sgr. 6 M. 
5 
Für die Abschriften derjenigen Aktensiücke, welche Heeichzeiig mitgetheilt 
werden müssen, für jedes Blakt von 20 Zeilen auf einer Seite und 10 Silben 
in der Zeill. -................·........ 1Sgr.6Pf. 
ö. 
Für jeden Lizitations-Termin, in welchem die Gerichtsvollzieher die Ge- 
boke ausrufen, die Kerzen zu liefern und anzuzünden haben, nach den Kolonnen 
der der Subhastations-Ordnung vom 1. August 1822. angehängten Gebühren= 
Trreeerrn: 10, 15 oder 20 Sgr. 
7 
Die Gerichtsvollzieher erhalten in den zur Kompetenz der Friedensge- 
richte gehörenden Sachen für jede zurückgelegte Meile 5 Sgr. Entschädigung. 
In Bezug auf diese Retsekosten, ihre jrechmung und Vertheilung gelten 
die im IV. Abschnitt, in Nr. 72. und Nr. 73. enthaltenen Bestimmungen. 
Zweiter Abschnitt, 
die Gebühren der Gerichtsvollzieher in den zur Kompetenz des 
Appellations-Gerichtshofes, der Landgerichte und der Handels- 
gerichte gehörigen Sachen betreffend. 
8. 
Fuͤr Vorladungen aller Art an die Partei, zur Erscheinung vor einem 
Gerichte, vor Schiedsrichtern, vor einem Kommissar, in der Gerichtskanzlei, 
für Vorladungen an dritte nicht betheiligte Personen, Zeugen, Sachverständige, 
Inhaber von Urkunden oder mit Arrest belegten Sachen; für Zustellung don 
Erklärungen oder Aufforderungen, von Urtheilen jeder Art, von Ordonnanzen, 
oder von Titeln zum Zwecke einer beabsichtigten Exekution und der übrigen 
dadurch nöthig werdenden Akte; Zustellung eines Einspruchs gegen Kontumazlal- 
Urtheile, oder andere Akte oder beabsichtigte Handlungen; für Arrest-Anlagen 
und die dabei weiter nöthigen Akte, für Zahlungsbefehle zum IZwecke der, re- 
ution
	        
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