Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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35. 
Wenn ein Anderer als der Feldschütze zum Huͤter bestellt worden (Art. 
[Wn“l’Mil mM-.———————————— .. 3 Sgr., 
wenn die Farderungs weniger als 50 Rehlr. beträüüt... 2 Sgr. 
36. 
Für die Beschlagnahme einer Rente im Falle des Ark. 637.. . 16 Sgr., 
wenn die Forderung weniger als 50 Rthlr. beträgt 2 Sgr. 
37. 
Für die Abschrit 4 Sgr., 
wenn die Forderung weniger als 50 Rthlr. betraͤgt . 5 3 
Die uͤbrigen hierbei noͤthigen Akte werden nach Nr. 8. bezahlt. 
38. 
Für die über den Anschlag eines Subhastations-Patents oder der Be- 
kanntmachung eines gerichtlichen Verkaufs von Immobilien aufzunehmende Ur- 
kunde (Kabinetsorders vom 4. Juli 1834. und 29. September 1835.) 20 2 
4 Die übrigen Akte im Subhastations-Verfahren werden nach Nr. 8. be- 
rechnet. 
39. 
Fuͤr die Zustellung eines den Personal-Arrest erkennenden Urtheils 
(Art. 780.0) . . .. . I. 10 Sgr., 
wenn die Forderung weniger als 50 Thaler betrüt..... 8 Sgr. 
40. 
Für die Abschriftt::: 2 Sgr. * Eit 
wenn die Forderung weniger als 50 Thaler betrüüt .... 
41. 
Fur die Auswirkung der Ordonnanz des Friedensrichters nach Art. . S 
gr. 
4. 
Für das Protokoll über die Verhaftung eines Schuldners und Eintra- 
gung an dg das m— mit Einschluß der Entschädigung der Fst- 
en #rrl. 79)). 
*n r ges der Gerichtsvollzieher einen Falliten auf Grund eins nach 
Art. 455. des Handelsgesetzbuchs erlassenen Urtheils, so darf er dafür nur 
1 Thlr. 15 Sgr. in Ansatz bringen. 
ür die Aufsuchung des Schuldners und sonstige besondere Bemühungen 
wird nichts vergütet. m 
Für die Vakation, wenn der berhaftete Schuldner auf sein Bigehten 
dem Praͤsidenten des Gerichts vorgeführt wirnnd. 
(Nr. 3370.) S-t.
	        
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