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35.
Wenn ein Anderer als der Feldschütze zum Huͤter bestellt worden (Art.
[Wn“l’Mil mM-.———————————— .. 3 Sgr.,
wenn die Farderungs weniger als 50 Rehlr. beträüüt... 2 Sgr.
36.
Für die Beschlagnahme einer Rente im Falle des Ark. 637.. . 16 Sgr.,
wenn die Forderung weniger als 50 Rthlr. beträgt 2 Sgr.
37.
Für die Abschrit 4 Sgr.,
wenn die Forderung weniger als 50 Rthlr. betraͤgt . 5 3
Die uͤbrigen hierbei noͤthigen Akte werden nach Nr. 8. bezahlt.
38.
Für die über den Anschlag eines Subhastations-Patents oder der Be-
kanntmachung eines gerichtlichen Verkaufs von Immobilien aufzunehmende Ur-
kunde (Kabinetsorders vom 4. Juli 1834. und 29. September 1835.) 20 2
4 Die übrigen Akte im Subhastations-Verfahren werden nach Nr. 8. be-
rechnet.
39.
Fuͤr die Zustellung eines den Personal-Arrest erkennenden Urtheils
(Art. 780.0) . . .. . I. 10 Sgr.,
wenn die Forderung weniger als 50 Thaler betrüt..... 8 Sgr.
40.
Für die Abschriftt::: 2 Sgr. * Eit
wenn die Forderung weniger als 50 Thaler betrüüt ....
41.
Fur die Auswirkung der Ordonnanz des Friedensrichters nach Art. . S
gr.
4.
Für das Protokoll über die Verhaftung eines Schuldners und Eintra-
gung an dg das m— mit Einschluß der Entschädigung der Fst-
en #rrl. 79)).
*n r ges der Gerichtsvollzieher einen Falliten auf Grund eins nach
Art. 455. des Handelsgesetzbuchs erlassenen Urtheils, so darf er dafür nur
1 Thlr. 15 Sgr. in Ansatz bringen.
ür die Aufsuchung des Schuldners und sonstige besondere Bemühungen
wird nichts vergütet. m
Für die Vakation, wenn der berhaftete Schuldner auf sein Bigehten
dem Praͤsidenten des Gerichts vorgeführt wirnnd.
(Nr. 3370.) S-t.