53.
Fuͤr jede Abschrift..................... ....................
wennder-GegenstanduntersuThalercst-.«»» ........... 4 * 6 S
54.
du das Protokoll zum Zwecke einer Arrest-Anlegung auf Mobilien
— Ansprüche, wenn gegen die Arrest-Anlage opponirt oder
er Thuͤr verweigert wird, mit Ladung und mit Inbegriff der Ent-
Dll der Zeugen (Art. 829)9) . ..... . ... . . . . .. 1 Rthlr.,
wenn der Gegenstand unter 50 Thaler ist ..................... . ... 20 Sgr.
55.
Das Protokoll uͤber die Beschlag-Anlegung selbst wird wie eine Moͤbel-
pfaͤndung taxirt.
56.
Fuͤr die Erklaͤrung eines Hppotheken-Gläubigers, daß er den nochmaligen
öffentlichen Verkauf des von seinem Schuldner verdußerten Grundstäck“ ne-
gehre (Art. 2185. des Civil-Gesetztuchss
57.
Für die Abschritt::: . ... 8 Sgr.
58.
Für das Protokoll über die Wiederholung der Erlirung eines Schuld-
ners, daß er seine Güter abtrete, wenn solche auf dem Gemeindehause geschieht
(Art. 901.) 24 Sgr.
59.
Für das Protokoll über die Abführung des Schuldners aus dem Ge-
fängnisse an einen anderen Ort in den Fällen, wo nolches statthaft ist
(Ark. 902. 2..)) . . . 1 Rthlr. 10 Sgr.
60.
Fuͤr die Aufnahme eines Protestes und fuͤr die Aufnahme einer Inter-
veniooaoaonr .... 12 Sgr.,
wenn der Betrag des Wechsels untker 50 Thaler iit 10 Sgr.
Für die Aufnahme eines Protestes mit Nachluchung der Wohnung (All-
gemeine Deutsche Wechselordnung F. 91. Absatz 0.1)0 0 Sgr.,
wenn der Betrag des Wechsels unter 50 Thaler ist ;3 . . . . .. Sgr.
Fuͤr eine Inreroemiion, welche mit dem Protest-Akte an demselben Tage
in derselben MWohmung stattfindet, darf nicht besonders berechnet werden.
Die Abschrift des Wechsels im Proteste, sowie die Abschrift des Protest-
Aktes im Wechselprotest-Register, sind in der Tare einbegriffen.
Jahrgang 1851. C. 3370.) 12 Drit-