Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 44. — 
  
(Nr. 3661.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1852., betreffend die Beschigung zu dem 
Amte eines Notars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln. 
A., Ihren Antrag in dem Berichte vom 18. Okkober d. J. bestimme Ich, 
daß Diejenigen, welche sich zu dem Amte eines Notars im Bezirke des Appella- 
tionsgerichtshofes zu Köln befähigen wollen, zu der durch Artikel 60. der 
Rheinischen Notariats-Ordnung vom 25. April 1822. (Gesetz-Sammlung 
Seite 109.) vorgeschriebenen praktischen Vorbereitung erst nach bestandener 
Referendariats-Prüfung zuzulassen sind. Ich will Sie jedoch zugleich ermäch- 
tigen, solchen Aspiranken, welche in dem praktischen Kursus gegenwärtig be- 
griffen sind, dessen gänzliche oder theilweise Zurücklegung vor bestandener Re- 
ferendariats-Prüfung zu gestatten. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 27. Oktober 1832. 
Friedrich Wilhelm. 
Simons. 
An den Justizminister. 
  
Jahrgang 1852. (Nr. 3661—3662. 95 (Nr. 3602.) 
Ausgegeben zu Berlin den 15. November 1852.
	        
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