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Sollte das Deichamt ganz ungenügende Besoldungen und Remunera-
tionen bewilligen, so können dieselben von der Regierung nöthigenfalls erhöht
werden.
K. 71.
Die Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte wählen jährlich
zwei Deputirte, welche der ganzen Deich= und Grabenschau beiwohnen müssen.
Die übrigen Mitglieder des Oeichamtes können der Schau ebenfalls bei-
wohnen.
Die Repräsentanten sind befugt und verpflichtet, als Bezirksvertreter
auch außerhalb der Sitzungen des Deichamtes die Interessen des Deichverban-
des zu überwachen, die Unterbeamten zu kontrolliren und die wahrgenommenen
Mängel, sowie die Wünsche der Deichgenossen ihres Bezirks, dem Deichhaupt-
mann oder dem Oeichamte vorzutragen.
Sechster Abschnitt.
S. 72.
Behufs der Wahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte
werden die Aufsichtsbezirke der Niederung (F. 57.) zugleich die Wahlbezirke
bilden, von welchen der I. Bezirk und zwar:
1) die Kämmerei und die Elokationsberechtigte Bürger-
schaft und die Besitzer in Vorstadt Culm .. . . . . . .
2) die Besitzer in Klamren . ..
3) DolePrPrynnnr . . . . .. 1
4) Gr. und Kl. Neugcacüchhrt) ...
5) Koelen . .. . . . .. «............
Der II. Bezirk, und zwar die Ortschaften:
1) Oberausmaaß . ....... .... . .. . ...... .. .. .... . . . .. ...
2) Niederausmaaß . . . ....
3) Abbau Niederausmaoao#gg . . . . . ... 1
4) Veneinngag ..
5)Neudokf.............·........·.................. ,
6)Gr.Lunau........................................
7)K1.Lunau.......·...............·................ 1
8) Poln. Lunaaaaaaaa . . .. .
9)Elisenthal...............·.........................
Johrgang 1853 (Nr. 3805) 78 Der