Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Sollte das Deichamt ganz ungenügende Besoldungen und Remunera- 
tionen bewilligen, so können dieselben von der Regierung nöthigenfalls erhöht 
werden. 
K. 71. 
Die Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte wählen jährlich 
zwei Deputirte, welche der ganzen Deich= und Grabenschau beiwohnen müssen. 
Die übrigen Mitglieder des Oeichamtes können der Schau ebenfalls bei- 
wohnen. 
Die Repräsentanten sind befugt und verpflichtet, als Bezirksvertreter 
auch außerhalb der Sitzungen des Deichamtes die Interessen des Deichverban- 
des zu überwachen, die Unterbeamten zu kontrolliren und die wahrgenommenen 
Mängel, sowie die Wünsche der Deichgenossen ihres Bezirks, dem Deichhaupt- 
mann oder dem Oeichamte vorzutragen. 
Sechster Abschnitt. 
S. 72. 
Behufs der Wahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte 
werden die Aufsichtsbezirke der Niederung (F. 57.) zugleich die Wahlbezirke 
bilden, von welchen der I. Bezirk und zwar: 
1) die Kämmerei und die Elokationsberechtigte Bürger- 
schaft und die Besitzer in Vorstadt Culm .. . . . . . . 
2) die Besitzer in Klamren . .. 
3) DolePrPrynnnr . . . . .. 1 
4) Gr. und Kl. Neugcacüchhrt) ... 
5) Koelen . .. . . . .. «............ 
  
Der II. Bezirk, und zwar die Ortschaften: 
1) Oberausmaaß . ....... .... . .. . ...... .. .. .... . . . .. ... 
2) Niederausmaaß . . . .... 
3) Abbau Niederausmaoao#gg . . . . . ... 1 
4) Veneinngag .. 
5)Neudokf.............·........·.................. , 
6)Gr.Lunau........................................ 
7)K1.Lunau.......·...............·................ 1 
8) Poln. Lunaaaaaaaa . . .. . 
9)Elisenthal...............·......................... 
  
Johrgang 1853 (Nr. 3805) 78 Der
	        
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