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schwankende Größe. Die Ansteckungsverdächtigen
sind ebenfalls abzusondern — natürlich wiederum
streng getrennt von den Kranken und den Krankheitsverdächtigen
—, und zwar so lange, bis die regelrechte
Entwicklungsdauer der betreffenden Infektionskrankheit
nach dem Auftreten des letzten Erkrankungsfalles
verstrichen ist und bis man auch sonst die
überzeugung gewonnen hat, daß sie gesundheitlich
einwandfrei sind. Man muß im Auge behalten, daß
der Zweck der Absonderung dieser Leute nur der ist,
die Verbreitung der Krankheitserreger, die etwa von
den schon Insizierten ausgeschieden werden, zu verhüten.
Es wäre also verkehrt, z. B. bei einer Genickstarre=
oder Diphtherieepidemie die Ansteckungsverdächtigen,
die doch keinerlei Krankheitserscheinungen
zeigen, streng im Zimmer zu halten. Dadurch würde,
namentlich bei enger Belegung, die Ausbreitung der
Seuche nur gefördert werden, wenn sich wirklich Infizierte
unter jenen Leuten befinden. Man lasse die
Ansteckungsverdächtigen also ruhig an die freie Luft,
wo erfahrungsgemäß die Gefahr einer Verschleppung
der Infektionserreger viel geringer ist als in engen
Stuben, beschäftige sie in zweckmäßiger Weise, lasse
sie — getrennt von den unverdächtigen Teilen der
Truppe — Dienst tun, stelle sie aber unter besonders
sorgfältige ärztliche #pobachtung. Durch wiederholte
Belehrung über den Grund der Absonderung und die
Notwendigkeit der sofortigen Bekanntgabe etwaiger
Krankheitserscheinungen, durch häusige Gesundheitsbesichtigungen
und Temperaturmessungen wird man
Infizierte bald herausfinden und der Seuchenstation
überweisen können. Planmäßige bakteriologische Untersuchungen
sind bei der Kontrolle der Ansteckungsverdächtigen
von besonderem Wert, um schnell ein
Urteil über den schon erreichten Grad der Seuchenverbreitung
zu gewinnen. Wir wissen, daß bei einer
anzen Reihe von Infektionskrankheiten, z. B. bei
yphus, Rupr, Genickstarre, Diphtherie, der Anstecungsstoff
sehr oft durch gesunde Keimträger (Bazillenträger,
Kokkenträger) weitergetragen wird, d. h.
durch Personen, welche die spezifischen Seuchenerreger
aufgenommen haben, die aber infolge besonderer
Widerstandskraft nicht erkranken. Solche Keimträger
möflichst frühzeitig und vollzählig zu
ermitteln und sie dann durch Absonderung und
Behandlung als Quellen für weitere Infektionen auszuschalten,
ist eine wichtige und erfolgreiche Aufgabe
der bakteriologischen Untersuchungsstellen.
Was hat nun mit den ermittelten und abgesonderten
Kranken und Keimträgern zu geschehen? Mitpeinlichster
Gewissenhaftigkeit muß dafür gesorgt werden,
daß die von ihnen ausgeschiedenen Krankheitserreger
sogleich unschädlich beseitigt
werden. Bei den Kranken, die sich in Lazarettbehandlung
befinden, läßt sich das unschwer erreichen. Alle
Entleerungen des Kranken, seine Wäsche und Kleidung,
die mit solchen in Berührung gekommen sein kann,
und etwa bei ihm gebrauchte Verbandstoffe müssen
sogleich desinfiziert werden, und zwar regelmäßig
und nicht nur so lange, wie der Kranke wirklich krank
ist, sondern bis er in bakteriologischem Sinne neneen
ist, d. h. bis mehrfache bakteriologische Untersuchungen
zweifelsfrei ergeben haben, daß er Krankheitserreger
nicht mehr ausscheidet. Wir wissen, daß bei
vielen Infektionskrankheiten die Erreger noch längere
eit nach Ablauf der Krankheitserscheinungen im
örper fortwuchern können. So werden z. B. bei
etwa 4—5 Prozent aller Typhusfälle die Typhus-III.
Technik und Kriegführung
bazillen noch wochen= oder monatelang in den Darmentleerungen
oder im Harn in großen Mengen und in
infektionstüchtigem Zustande von den Eencsenen aus.
geschieden, obwohl diese völlig gesund erscheinen und
keinerlei Beschwerden mehr haben. Ebenso findet nach
dem Ablauf von Diphtherie oder Genickstarre häufig
noch lange Zeit eine Ausscheidung der Krankheitserreger
mit dem Nasenrachensekret statt. Bei manchen
anderen Seuchen liegen die Verhältnisse ähnlich. Man
würde sofort neue, gefährliche Infektionsquellen
schaffen, wenn man solche = Dauerausscheidere vorzeitig
aus der Absonderung entließe. Der fortlaufenden
Desinfektione am Krankenbett, von der bisher
die Rede war, steht die Schlußdesinfektion gegenüber,
die nach der bakteriologischen Genesung
des Kranken oder nach seiner Verlegung oder nach
seinem Tode vorzunehmen ist und sich auf alle von
ihm benutzten Geräte und Gebrauchsgegenstände und
auf das ganze Krankenzimmer zu erstrecken hat. Der
Umfang der Desinfektionsmaßnahmen und die anzuwendenden
Verfahren sind bei den einzelnen Seuchen
verschieden. Sie richten sich nicht nur nach den
Wegen, auf denen der Ansteckungsstoff den Körper
verläßt, sondern besonders auch nach der Widerstandsfähigkeit,
welche die betreffenden Infektionserreger den
Desmfektionsmitteln gegenüber aufweisen. Der Ruhrerreger
z. B. findet sich nur in den Darmentleerungen
und wird demgemäß bei der nötigen Vorsicht im Krankenzimmer
nicht weiter verbreitet, während die Erreger
der Tuberkulose, der Genickstarre, der Diphtherie
usw. mit ftngsähigen Sekrettröpfchen, die beim
Husten, Niesen und Sprechen entleert werden, auch
in der weiteren Umgebung des Kranken verstreut werden.
Der Choleraerreger und der Typhusbazillus
sind durch alle Desinfektionsmittel leichter und schneller
zu vernichten als z. B. der Diphtheriebazillus und
der Tuberkelbazillus. Besonders hohe Anforderungen
sind an die Desinfektionsverfahren beim Milzbrand
zu stellen, weil der Milzbrandbazillus außerordentlich
widerstandsfähige Dauerformen bildet.
Sehr viel schwieriger als bei den in Lazarettbehandlung
befindlichen Kranken und Genesenen ist natürlich
bei den Dauerausscheidern und den durch die
bakteriologische Untersuchung ermittelten gesunden
Keimträgern die Forderung zu erreichen, daß alle auseschiedenen
Krankheitserreger durch wirksame Desinfektionsmaßnahmen
vernichtet werden. Hier bleibt
wegen der oft recht langen Dauer dieses Zustandes
und der Unmöglichkeit einer dauernden Absonderung
nichts anderes übrig, als die betreffenden Personen
über die Gefahren eindringlich und wiederholt ärztlich
zu belehren, die sie für ihre Umgebung bilden, ihnen
eingehende Verhaltungsmaßregeln zu geben und
deren Durchführung zu überwachen. Vor allem
müssen sie aber von Beschäftigungen ferngehalten
werden, durch die sie für die Allgemeinheit zur Infektionsqguelle
werden. Man darf z. B. Typhusbazillenträger
nicht in Nahrungsmittelbetrieben beschäftigen
oder Lehrer, die Diphtheriebazillen ausscheiden,
Unterricht in der Schule erteilen lassen. Man
muß sich darüber klar sein, daß trotz alledem Infeltionsstoff
in einem gewissen Umfange von solchen
Personen ausgestreut wird. Noch viel wichtiger und
unvermeidbarer ist aber die Verbreitung von Krank!
heitserregern durch unerkannt gebliebene Leichtkranke
und Keimträger. Bei allen Infektionskrankheiten
gibt es leichteste Fälle, die typische Erscheinungen nicht
zur Folge haben und das Allgemeinbefinden des In-