Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

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Vermerke  über  veränderte  Bestimmung  der  Waaren  u.  s.  w.

beantrage  den  Begleitschein  hier  zu
erledigen.
,  den  188
beantrage  diesen  Begleitschein  zum

Zweck  der  Weiterversendung  der  Waaren  an

in  auf  das  (die)  -Amt

Stelle  zu  überweisen,  indem  in
Beziehung  auf  den  weiteren  Transport  die  Verpflichtungen
  des  Begleitschein-Extrahenten  übernehme

,  den  188

 

Genehmigt.

,  den  188

Amt  (Stelle)

Eingetragen  unter  Nr.  des  Zuckerbegleitschein-Ausfertigungs-Registers
  und  auf  das  -Amt
mit  Gültigkeitsfrist  bis  zum

überwiesen.
Verschluß:
,  den  188

Amt  (Stelle).