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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
JNr. 22.——
(Nr. 4024.) Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1854., betreffend die Bestätigung des Sta-
tuts der Spar= und Leih-Kasse für die Hohenzollernschen Lande zu Sig-
maringen.
A. Ihren Bericht vom 28. Februar c. ertheile Jch dem Mir vorgelegten,
Janbei zurückgehenden neuentworfenen Statut der Spar= und Leih-Kasse für die
Hohenzollernschen Lande zu Sigmaringen hierdurch die in Amtrag gebrachte
Bestätigung.
Charlottenburg, den 17. März 1834.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh.
An den Ministerpräsidenten und die Minister für Handel rb., der Justiz,
des Innern und der Finanzen.
Statut
der Spar= und Leih-Kaß= für die Hohenzollernschen Lande
zu Sigmaringen.
F. 1.
Die für das ehemalige Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen bestehende
Spar= und Leih-Kasse zu Sigmaringen hat fortan ihre Wirksamkeit auch auf
das ehemalige Fürstemsum ohenzollern-Hechingen auszudehnen. Sie nimmt
den Namen:
Spar= und Leih-Kasse für die Hohenzollernschen Lande
an, und behält, unter Gründung einer Kommandike in der Stadrt Hechingen,
ihr Domizil in der Stadt Sigmaringen.
Johrgang 1851. (Fr. 4024.) 40 K. 2.
Ausgegeben zu Berlineden 22. Juni 1854.