Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 401 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 30. — 
  
(Nr. 4077.) Allerhächster Erlaß vom 23. Juni 1854., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straßen von 
eissomitz über Culmsee bis zur Culmer Kreisgrenze in der Richtung auf 
Culm, von Gremboczyn nach Kowalewo, und von Rosenberg bis zur 
Culmer Kreisgrenze bei Grzywno, simmtlich im Thorner Kreise. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Stra- 
zen von Lissomitz über Culmsee bis zur Culmer Kreisgrenze in der Richtung 
auf Culm, von Gremboczyn nach Kowalewo, und von Rosenberg bis zur 
Culmer Kreisgrenze bei Grzywno, sämmtlich im Thorner Kreise, genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den 
Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Emnahme der 
Chausseelau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will IJch dem Thorner Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
lenen Beslimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
bausseepoligei-Vergeher auf die gedachten Staßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß 1 durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. « 
Stettin, den 23. Juni 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodel schwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1854. (Nr. 4017—4048.) 58 (Jr. 4048.) 
Ausgegeben zu Berlin den 1. August 1854.
	        
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