Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 480 — 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Stolper Kreises 
Littr. — .. uͤber .. . .. Thaler zu vier ein halb Prozent Zinsen 
uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen, bbessen, Ruͤcgabe i 
der Zeit vom ten ..... .... bis resp. vom. ten ... 
bits. und späterhin die Zinsen der vribenanmen Frün- -Obliga- 
tion für das Halbjahr vom .. . . . .. . . . bis ...... . . . .. mit (in Buchstaben) 
Thaler .. ... Silbergroschen bei der Kreis= Kommunalkasse zu Stolp. 
Stolp, den . ten 
Die ständische Kreis-Kommission 1076 für den Chausseebau im Stolper 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jabren nach der 
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halb- 
Fhres an gerechnet, erhoben wird. 
Talon 
zur. « 
Kreis-Obligation des Stolper Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obli- 
gation des Stolper Kreises 
Littr. “ übeer Thaler 
à vier ein halb Prozent Zinsen die . Serie Zinskupons für die fünf 
Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-= Kommunalkasse zu Stolp. 
Stolp, den ten 18. 
Die ständische Kreis-Kommisston fir den Chaufseebau im Stolper 
reise. 
  
(Fr. 4241.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.