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S. 1. 2 Rthlr. Dieser Kupon wird nach
C. I. Cea. 10.) 17. dem Allerhöchsten Privfle-
giun de gültig
(Erster) Kup on und wenhues. vonn vesen
zur Geldbetrag nicht bis zum
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uͤber
Einhundert Thaler Kurant.
J Isten ..... 18.) 4%
nhaber dieses empfängt am #sen 13. Vn halbjährigen Zinsen
der oben benannten Werdener Stadt-Obligation aus der Werdener Kom-
munal-Kasse zwei Thaler Kurant.
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission.
N. N. N. N. N. N. N. N.
(XNB. Die Namen des Bürgermeisters und
der Kommission werden gedruckt.)
Eingetragen Fol. der Konkrole.
Der Bürgermeister. Der Kommunal-Empfänger.
(Nr. 4139.) Allerhöchster Erlatz vom 27. November 1854., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vomechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Morscheck über Büllingen, Krinkelt und Rocherath nach der
Schleiden-Montjoier Bezirksstraße.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Morscheck, im Kreise Malmedy, Regierungsbezirks Aa-
chen, über Büllingen, Krinkelt und Rocherath nach der Schleiden-Montjoier
Bezirksstraße genehmig habe, besiimme Ich hierdurch, daß das Expropriations-
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den becheiligten Gemein-
den gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Steraße
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für
die