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Obligation
des Pr. Stargardter Kreises
Littr. ...... + . ....
uͤber .. . . . . . .. . Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten bestätigten Kreistags-
beschlüsse vom 14. Juni 1854. wegen Aufnahme einer Schuld von 120,000
Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des
Pr. Stargardter Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber
gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld
von .. ..... . Dhalern Preußisch Kurant nach dem Münzfuße von 1704.,
welche für den Kreis bontrahirt worden und mit vier und einem halben Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld vo Thalern geschieht
vom Jahre 1856. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Til-
gungsfonds von wenigstens Ein und einem halben Prozent jährlich unter Zu-
Lach der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maaßgabe
des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1856. ab in dem
Monate.. jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstarken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Danzig, sowie im Kreisblatte der Kreise Pr. Star=
ardt, Danzig, Marienburg, Mentenwerder und im Preußischen Staats-
nzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 26. Juni bis 2. Juli und am 28. De-
zember bis 3. Januar, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben
Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzforte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Pr. Stargardt, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit