Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4350.) Mivilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Berlin= 
Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Betrage von Einer Million Tha- 
lern. Vom 4. Februar 1856. 
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 21c. 
Nachdem die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft auf Grund des 
in den Generalversammlungen vom 30. April und 11. Juni 1855. gefaßten 
Beschlusses darauf angetragen hat, Behufs der durch den gesteigerten Verkehr 
nöthig gewordenen Verbesserung und vermehrten Ausrüstung des Unternehmens 
die Aufnahme einer Summe von Einer Million Thalern durch Ausgabe auf 
den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener Prioritäts-Obligationen 
zu gestalten, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. durch gegenwärtiges Privilegium hierzu Unsere landesherrliche Geneh- 
migung unter dem Vorbehalt der speziellen Festsetzung des Verwendungsplans 
durch Unseren Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und unter 
nachstehenden Bedingungen. . 
H.1. 
DiezuemittirenbenPrioritäts-ObligationenwerdeninIOOOStück 
à 500 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1. bis 1000. und in 5000 Stuͤck 
à 100 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1. bis 5000. nach dem anlie- 
genden Schema ausgefertigt, und erhalten Zinskupons zu je zehn und zehn 
ahren. Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privile- 
gium abgedruckt. 
g. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier ein halb Prozent jährlich 
verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli 
jeden Jahres gezahlt. An den Didvidenden der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn- 
Gesellschaft nehmen die Prioritaäks-Obligationen keinen Theil, dagegen erhalten 
sie für die ihnen zugesicherten vier ein halb Prozent Zinsen das Vorzugsrecht 
vor den vorhandenen Stammaktien im Betrage von 6,000,000 Rthlr. derge- 
stalt, daß die Zinsen der ersteren bei der jährlichen Einnahme vor den Dioi- 
denden der Stammaktien in Abzug gebracht werden. Auch den Kapitalien der 
Prioritäls-Obligationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammaktien-Ka- 
pitale der 0,000,000 Rchlr. zu. 
S. 3. 
Dagegen stehen die neuen Prioritärs-Obligationen den auf Grund des 
zweiten Nachtrags zum Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft 
mir Unserer unterm 18. Februar 1842. ertheilten Genehmigung (Gesetz-Samm- 
lung für 1842. S. 77.) emittirten sogenannten Prioritäts-Aktien im Betrage 
von 1,500,000 Rehlrn. (mit vier Prozent verzinslich) in der Priorität nach, 
und
	        
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