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bildet einen besonderen Wablbezirk; der dortige Buͤrgermeister leitet die Wahl-
handlung. Von den Mitgliedern aus Eilenburg kritt jährlich ein Mitglied
aus der Handelskammer. Von den Stellvertretern scheidet im ersten und zwei-
ten Jahre je ein Stellvertreter aus Halle und einer aus Eilenburg, im dritten
Jahre ein Stellvertreter aus Halle und einer aus den uͤbrigen Saaloͤrtern aus.
Die den Austritt der Stellvertreter regelnde Bestimmung des §. 12. des Sta-
tuts vom 14. Oktober 1844. ist aufgehaben.
„ieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß
zu bringen.
Charlotkenburg, den 29. Dezember 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 4592.) Allerböchster Erlaß vom 29. Dezember 1856., betreffend die Verleihung der
Stadre-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Ge-
meinden Zell, Trarbach und Cochem, Regierungsbezirks Cobleng.
It will auf Ihren Bericht vom 24. Dezember d. J. den Städten Zell,
rarbach und Cochem, im Regierungsbezirk Coblenz, welche auf dem Peo-
vinziallandtage im Stande der Städte vertreten sind, nach erfolgter
Ausscheidung aus den Bürgermeisterei-Verbanden, in welchen dieselben zur
Zeit mir Landgemeinden stehen, beantragrermaaßen die Städte-Ordnung für die
Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hierdurch verleihen, und überlaß Ihnen
demgemäß bei Rücksendung der Anlagen die weilere Verfügung.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 29. Dezember 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
Berichtigung.
In dem Statut des Soldiner Entwässerungsverbandes vom 13. Oktober
4856. (Gesetz-Sammlung für 1856. S. 945.) muß es im §. 2. Z. 4. start
„Lentzsee"
heißen: „Leetzsec.“
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)