Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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g. 5. 
Der pro Morgen Acker zu veranschlagende Kapitalwerth ist fuͤr 
Weizenboden erster Klassee 40 Thaler, 
- zweiter Klasseeee 35 
Gerstboden erster Klasseee ..... .. 30 = 
O7 zweiter Klasse . . ... .. .. 25 O 
Haferboden erster Klaseeee ... ... 15 - 
- zweiter Klassee .. . . .. 13 
- dritter Klasse ... .................. .... . ... 10 = 
dreijc4hriges Roggenlaundooodd 7. 
sechsjahriges Roggenlanddd 5 = 
g. 6. 
Die Wiesen werden in Klassen eingeschätzt, die sich in durch in Zentnern 
auszusprechenden Heugewinn pro Morgen bestimmen, mit achtzehn Zentnern 
anfangen und in Abstufungen von zwei Zemnern bis vier Zentner fallen. Bei 
der Einschätzung ist lediglich der durch Lage, Feuchtigkeitsgrad, Bodenbeschaf- 
fenheit, periodisch wiederkehrende Ueberschwemmungen bedingte, nachhaltig sichere 
Heugewinn als Maaßstab anzunehmen. 
g. 7. 
Außerdem ist aber die verschiedene Nahrungskraft und Gedeihlichkeit des 
Heues ersichtlich zu machen. 
Dies geschieht durch drei Abtheilungen: 
a) bestes Heu (feines, ausgesuchtes Schaafheu), 
h) Mittelheu (welches, wenn die erste Sorte vorhanden ist, in der Regel 
nur Kühen und Hammeln gegeben wird), 
I) schlechtes Heu (aus sauren Gräsern, oder aus Rohr, Schilf, Kalmus, 
Schachtelhalm und Heermuß bestehend und nur zur dürftigen Nahrung 
für Rindvieh geeignet), « 
welche mit den hier gebrauchten Buchstaben bezeichnet werden muͤssen. 
Bei den Wiesenklassen zu achtzehn bis vierzehn Zentnern ist das Vor- 
kommen der besien Heuqualikäk ungewöhnlich und der Ansatz der letztern daher 
überhaupt nicht zulässig. 
Auch spricht die obige Gradation lediglich den Unterschied von drei Heu- 
sorten für die Gesammtzahl der zu beleihenden Güter aus, nicht aber den 
Grundsatz, daß alle angegebenen drei Heusorten und unter denselben nament- 
lich die beste, schlechthin bei jedem abzuschätzenden Gute vorhanden oder an- 
zunehmen sind. 
K. 8. 
Der Kapitalwerth der Wiesen ist für jeden Zentner Heuertrag pro 
Morgen 
(Nr. 4668.) a) vom
	        
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