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Maaßgabe der bestehenden En agnentsvertrage in die Dienste der Bergisch-Maͤrkischen
Eisenbahngesellschaft uͤber.
Artikel 9.
Was am 1. Januar kommenden Jahres an Vorräthen und Beständen
an Materialien vorhanden ist, geht, soweit die Anschaffung aus dem Erneuerungs=
und Verschleißfonds oder aus dem Reservefonds slorkgefunden hat, ohne
Vergütung on die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft über.
Alle fsonstigen Materialienbestände werden, soweit sie den Betrag von
4500 Rthlrn. übersteigen, der Düsseldorf-Elberfelder Eisebahngeselkchufr
nach dem Anschaffungspreise von der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft
ersetzt, resp. in Anrechnung auf die nach Ariikel 7. zu überweisenden
36,000 Rethlr. angenommen.
Artikel 10.
Den Prioritäts-Aktionairen der Düsseldorf-Elberfelder, sowie der Bergisch
= Märkischen Eisenbahngesellschaft, bleiben die Betriebsüberschüsse der
Strecke Düsseldorf-Elberfeld, beziehungsweise Elberfeld -Soest, sowie die resp.
Bahnstrecken selbst vorzugsweise verhaftet.
Die Genehmigung der beiderseitigen Gesellschaftsvorstände und der
—l“ees sowie der Königlichen Staatsbehörde, bleibt vorehalten.
Also geschehen zu Elberfeld, den 22. September 1856., und ist der vorstehende
Vertrag in zwei Exempla ren ausgefertigt, von den beiderseitigen Kontrahenten
vollzogen und ausgewechselt worden.
Königliche Eisenbahn-Direktion. Die Bevollmächtigten der Düsseldorf-Elberfelder
Eisenbahn-(1
8) Gesellschaft.
Danco. Weishaupt. Plange. Wortmann.
F. W. Pieper.
F. J. Servaes.
Hurter.
Oppermann.
Genehmigt in der Sitzung des Verwaltungsraths der Düsseldorf-Elberfelder
Eisenbahngesellschaft von heute.
Düsseldorf, den 29. September 1856.
Der Präsident des Verwaltungsraths.
Wortmann.
Redigirt im Bürcau dee Staars. Ministeriums.
Berlm, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hoftuchdruckerei