Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 37.— 
(Nr. 4729.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1857., betreffend die Erhebung des Beücken- 
Aulzugsgeldes für das Aufziehen der in Stettin über die Oder führenden 
Langen Bruͤcke. 
A. Ihren Bericht vom 3. April d. J. bestimme Ich, was folgt: 
An Brückenbffnungsgeld ist für das Aufziehen der über die Oder in 
Stettin führenden Langen Brücke zu entrichten: 
a) wenn Eine Klappe gezogen wind. 21 Sgr. 
b) wenn beide Klappen gezogen werdeen 5 z 
für jedes durchgehende Schiffsgefäß. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. · 
Potsdam, den 4. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminisier. 
Zbbrgang 1837. (Nr. 4729—41330) 72 (Nr. 4730.) 
Ausgegeben zu Berlin den Z. Juli 1857.
	        
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