Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4742.) Allerhächster Erlaß vom 29. Juni 1857., betreffend die Verleihung der Staͤdte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Gemeinde 
Dülken, Regierungsbezirks Düsseldorf. 
A., den Bericht vom 22. Juni d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der Gemeinde Dülken, im Regierungsbezirk Düsseldorf, deren Antrage gemäß, 
nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem die- 
selbe mit der Landgemeinde Dülken steht, die Städte-Ordnung für die Rhein- 
provinz vom 15. Mai 1856. hierdurch verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Marienbad, den 29. Juni 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4743.) Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des Statuts der Bergbau-Akiien= 
Gesellschaft „Mark“. Vom 4. Juli 1857. 
D. Königs Majestät haben die Bildung einer Aktiengesellschaft unter der 
Benennung: „Bergbau-Aktiengesellschaft Mark“ zu genehmigen und das Ge- 
sellschaftsstatut mirkelst Allerhöchsten Erlasses vom 19. v. M. zu bestätigen ge- 
ruht, was hierdurch nach Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über die Aktien- 
Gesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statut in dem 
Amtsblatte der Königlichen Regierung in Arnsberg abgedruckt werden wird. 
Berlin, den 4. Juli 1857. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Oesterreich. 
  
(Nr. 4744.)
	        
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