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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staacen.
JNr. 49 —
(Nr. 4761.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1857., betreffend die Bestätigung der in
Hagen unter dem Namen „Hagener Privat-Aktienbank“ zum Betriebe von
Bankgeschäften gebildeten Aktiengesellschaft.
N sich unter dem Namen „Hagener Privat-Aklienbank“ in Hagen
eine Aktiengesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften mit einem Stamm-
bapital von Einer Million Thalern gebildet hat, will Ich auf Ihren Bericht
vom 7. Juli d. J. die Errichtung dieser Privatbank und das beiliegende, am
26. März d. J. notariell vollzogene Statut derselben mit der Maaßgabe ge-
nehmigen, daß in Stelle des im F. 15. dieses Statuts in Bezug genommenen,
inzwischen aufgehobenen Gesetzes über die Münzverfassung in den Preußischen
Staaten vom 30. September 1821. das Gesetz über das Münzwesen vom
4. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung S. 305.) die Norm für die Werthe, nach
welcher von der Bank zu zahlen und zu rechnen ist, zu geben hat. Auch will
Ich der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-
Sammlung S. 75.) die Ermächtigung zur Ausslellung von Noten bis zu dem
Betrage von fünfmal hundert tausend Thalern unter den in diesem Statute
fesigesetzten Bedingungen ertheilen.
Dieser Mein Erlaß ist nebst dem beiliegenden Statute durch die Gesetz-
Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 20. Juli 1857.
Friedrich Wilhelm.
Simone. v. Bodelschwing. in vriaGene
v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Justizminister und den Finanzminister.
Jahrhang 1857. (Nr. 4761.) 92 Hagener
Ausgegeben zu Berlin den 8. September 1857.