Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  11.—14.)  5

dürfnissen  der  Bevölkerung.  Es  ist  deshalb  eine  Ausdehnung  des  gesetzlichen
  Anerbenrechts  auf  diese  Gebiete  in  Aussicht  genommen.  Die  durch
Hochwasser  in  verschiedenen  Teilen  des  Landes  letzthin  herbeigeführten  beklagenswerten
  Verheerungen  haben  das  landesväterliche  Herz  Seiner
Majestät  des  Kaisers  und  Königs  tief  bewegt.  Die  Staatsregierung  hat
die  zur  Linderung  der  ersten  Not  und  behufs  Ausführung  der  unaufschiebbaren
  Herstellungsarbeiten  notwendigen  Maßnahmen  ungesäumt  getroffen
und  die  sogleich  erforderlichen  Mittel,  in  Voraussetzung  der  verfassungsmäßigen
  Zustimmung  des  Landtages,  flüssig  gemacht.  Nachdem  es  hierdurch
und  mit  Hilfe  der  aus  allen  Teilen  Deutschlands  eingegangenen,  überaus
dankenswerten  reichen  Spenden  gelungen  ist,  dem  dringendsten  Bedürfnis
vorläufig  abzuhelfen,  bedarf  es  nunmehr  noch  der  Bereitstellung  weiterer
öffentlicher  Mittel  zur  Beseitigung  der  Verheerungen  und  ihrer  Folgen.
Ein  bezüglicher  Gesetzentwurf  wird  Ihnen  unterbreitet  werden.  Zur
dauernden  Sicherung  der  betreffenden  Landesteile  gegen  Ueberschwemmungsgefahren
  sind  Erörterungen  eingeleitet,  welche  die  Regulierung  der  in  Betracht
  kommenden  Flußläufe,  deren  planmäßige  Unterhaltung,  sowie  sonstige,
eine  geregelte  Wasserabführung  erleichternde  Einrichtungen  bezwecken.  Meine
Herren!  Wichtige  Aufgaben  harren  der  Lösung.  Die  Regierung  Seiner
Majestät  rechnet  dabei  auf  Ihre  verständnisvolle,  patriotische  Unterstützung.
Möge  die  gemeinsame  Arbeit  auch  in  dieser  letzten  Tagung  Ergebnisse
zeitigen,  die  dem  Vaterlande  zu  dauerndem  Segen  gereichen!  Auf  Befehl
Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  erkläre  ich  den  Landtag  der
Monarchie  für  eröffnet.

11./14.  Januar.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  der  Gesetzentwürfe,
  betr.  Aenderungen  des  Gerichts-Verfassungsgesetzes  und
der  Civilprozeßordnung  sowie  eines  dazu  gehörigen  Einführungsgesetzes.



Staatssekretär  Nieberding  begründet  die  Vorlagen,  die  zum  Teil
durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  nötig  geworden  sind.  Die  Vorlagen
strebten  eine  Verminderung  des  Formalismus  und  Verhinderung  der  Verschleppung
  an.  Das  Beschwerdewesen  solle  vereinfacht  werden.  Das  ganze
sei  kein  Reformwerk  großen  Stils,  es  solle  nur  das  durch  die  Erfahrung
als  verbesserungsbedürftig  Anerkannte  geändert  werden.  Abg.  Rintelen  (Z.)
fordert  eine  Reform  des  Zustellungswesens  und  Verminderung  der  Prozeßkosten.
  Abg.  v.  Cuny  (nl.)  billigt  die  Vorlagen  im  ganzen,  hat  aber
im  einzelnen  mancherlei  Wünsche.  Abg.  v.  Dziembowski  (Pole)  wünscht
größeren  Schutz  des  kleinen  Grundbesitzes  in  den  Vorlagen  und  Erleichterung
  der  Aussagen  der  nichtdeutschen  Bevölkerung  in  ihrer  Muttersprache.
Am  folgenden  Tage  spricht  Abg.  v.  Buchka  (kons.)  für  die  Vorlagen.
Abg.  Haase  (Soz.)  gegen  die  Vorlagen,  weil  sie  die  Rechtspflege  verteuern
  würden.  Die  Vorschriften  über  die  nicht  pfändbaren  Sachen  gingen
nicht  weit  genug.  In  wirtschaftlichen  Dingen  müßten  die  Laien  mehr  zur
Rechtsprechung  herangezogen  werden.  Abg.  Lenzmann  (frs.  Vp.)  findet
manche  lobenswerte  Punkte  in  den  Vorlagen,  tadelt  aber  die  Hineintragung
fiskalischen  Interesses  bei  der  Vorschrift  über  die  Vollmacht  der  Anwälte
und  bezüglich  der  Erhöhung  der  Revisionssumme.  Es  finde  sich  auch  eine
gewisse  Animosität  gegen  den  Anwaltstand  in  der  Vorlage.  —  Am
14.  Januar  wird  die  Vorlage  an  die  juristische  Kommission  verwiesen.

12.  Januar.  (Preuß.  Abgeordnetenhaus.)  Präsidentenwahl.
  Vorlegung  des  Etats.  Rede  Miquels.