Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

Anlage A. 
Aftie 
der 
Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft 
AF .. .. uͤber zweihundert Thaler Preußisch Kurant. 
Es wird hierdurch bescheinigt, daß auf diese Aktie an die Kasse der Har- 
pener Bergbau- Aktiengesellschaft zweihundert Thaler Preußisch Kurant einge- 
zahlt sind. Der Inhaber dieser Aktie hat nach Höhe dieses Betrages und in 
Gemäßheic# des unterdnnn . .. vom Staate 
bestärigten Statutes der Gesellschaft verhältnigmäßig gleichen Antheil an dem 
gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft. 
Dortmund, den . .ien .. .. . .. . . .. . .. 
Der Berwaltungörat! 
der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft. 
Aulage B. 
Dividendenschein 
zu der Aktie #.. 
der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft. 
Inhaber empfängt am 1. November .. gegen diesen Dividendenschein 
an der Kasse der Gesellschaft oder bei den sonst bestimmten Bankhäusern die 
statutenmäßig festgestellte Dividende für das Geschäftsjohr ..... 
Doktmundden..«!............... 
Der Verwaltungstath 
der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft. 
Anmerkung. Vorstehender Dividendenschein wird nach F. 34. des Statutes ungültig, 
wenn die darauf zu erhehende Dividende nicht innerhalb fünf Jahren nach 
dem bestimmten Jahlungstage erhoben wird. 
  
([e. 4581.) An-
	        
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