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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 54.—
(Nr. 4776.) Bestäktigungs-Urkunde, betreffend den fünften Nachtrag zum Statut der Wilhelmobahn-Gesellschaft.
Vom 19. September 1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. .
Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in der außerordentlichen General-Versammlung
vom 29. August 1857. den anliegenden fünften Nachtrag zu
den von Uns unterm 10. Mai 1844. bestätigten Statuten zu errichten beschlossen
hat, wollen Wir zu diesem fünften Stakutnachtrage und insbesondere auch
zu der darin vorgesehenen Ausgabe von vier= und von vier ein halbprozenti-—“*
Zm hierdurch Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde isi nebst dem besiätigten Nachtrage zu den
Statuten durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenmu#iß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 19. September 1857.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Jahrgong 1857. (Nr. 4716.)
Lusgegeben zu Berlin den 3. Oktober 1857.