Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  54.—

 

(Nr.  4776.)  Bestäktigungs-Urkunde,  betreffend  den  fünften  Nachtrag  zum  Statut  der  Wilhelmobahn-Gesellschaft.
  Vom  19.  September  1857.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  .

Nachdem  die  Wilhelmsbahn-Gesellschaft  in  der  außerordentlichen  General-Versammlung
  vom  29.  August  1857.  den  anliegenden  fünften  Nachtrag  zu
den  von  Uns  unterm  10.  Mai  1844.  bestätigten  Statuten  zu  errichten  beschlossen
  hat,  wollen  Wir  zu  diesem  fünften  Stakutnachtrage  und  insbesondere  auch
zu  der  darin  vorgesehenen  Ausgabe  von  vier=  und  von  vier  ein  halbprozenti-—“*
  Zm  hierdurch  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  ertheilen.


Die  gegenwärtige  Urkunde  isi  nebst  dem  besiätigten  Nachtrage  zu  den
Statuten  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenmu#iß  zu  bringen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Sanssouci,  den  19.  September  1857.
(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.

 

Jahrgong  1857.  (Nr.  4716.)
Lusgegeben  zu  Berlin  den  3.  Oktober  1857.