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(Nr. 4806.) Allerhoͤchster Erlaß vom 26. Oltober 1857., betreffend die Verleihung der fi#-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Straßen von
Reinberg auf der Greifswald-Stralsunder Staats-Chaussee nach Stahl-
brode und von der Triebsees = Grimmener Chaussee bei Wendisch-Baggen-
dorf nach Demmin.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Grimmen, im Regierungsbezirk Stralsund, bradlshtigten chausseemäßigen Aus-
bau der Straßen von Reinberg auf der Greifswald-Stralsunder Staats=
Chaussee nach Stahlbrode und von der Triebsees-Grimmener Chaussee bei
Wemisch-Baggendorf nach Demmin genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundsiäcke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhalrungs=
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich bestimme
Ich, daß auf den genannten Chausseen das Chausseegeld nach den Bestimmun-
en des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
soleeglic der in demselben enthaltenen Bestnmun en über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, erhoben
werden soll. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachten Straßen zur Amvendung kommen.
Der gegemwaärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 26. Oktober 1857.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesiär des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Cror. 48007.)