Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 361 — 
Nachtrag 
zu dem 
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. 
S. 1. 
Nachdem die Anlage einer von Dortmund und Witten über Bochum, 
Steele, Essen und Mülheim a. d. Ruhr einerseits nach Duisburg und zum 
Rheine, andererseits nach Oberhausen führenden Eisenbahn, welche den Koh- 
(engruben, Hüttenwerken und sonstigen bedeutenden Fabrik-Etablissements dieses 
Gebietes einen unentbehrlichen Abfuhrweg für ihre Erzeugnisse, sowie die drin- 
gend nothwendige Verbindung mit dem benachbarten Eisenbahnnetze und dem 
heine gewähren soll, durch den Allerhöchsten Erlaß vom 24. August 1857. 
genehmigt ist; nachdem ferner jene Interessenten unter Zutritt von Gemeinden 
und Privaten die Nützlichkeit und Unentbehrlichkeit dieser Eisenbahnanlage durch 
ihre umfangreiche Betheiligung an der Zeichnung des erforderlichen Kosten- 
Kapitals anerkannt haben, nimmt die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft 
den Bau und den Betrieb dieser Eisenbahn, sowie der zur Erreichung ihres 
Zweckes nothwendigen Zweigbahnen als integrirenden Theil ihres Unterneh- 
mens auf. 
Die Bahn wird bei Bochum und Essen in südlicher Richtung vorbeige- 
führt; die spezielle Festsetzung der Linie für die Hauptbahn, sowie für die Be- 
hufs der Verbindung zwischen ihr und den benachbarten Bergwerken und Eta- 
blissements bei entsprechender Betheiligung der betreffenden Interessenten an 
der Aufbringung des für den Bau erforderlichen Kostenkapitals anzulegenden 
Zweigbahnen, bleibt dem Koniglichen Ministerium für Handel, Gewerbe und 
bffentliche Arbeiten vorbehalten. 
S. 2. 
Die Beschaffung des zur Ausführung und Ausrüstung dieser Bahnstrecke 
erforderlichen Kapitals erfolgt durch Ausgabe von 50,000 Stück Scammaktien 
Litt. a. der Bereisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft im Betrage von je 100 
Rthlr., also im Gesammtbetrage von fünf Millionen Thalern. 
Sollte dieser Betrag zu jenem Zwecke nicht ausreichen, so ist die Ver- 
waltung der Bergisch-Mérkischen Eisenbahngesellschaft ermächtigt, mit Geneh- 
(Nr. 4910) migung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.