Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 71 — 
(Schema.) 
Anweisung 
zur 
Duisburger Stadt-Obligation 
Litt.. .. über. Thaler. 
Inhaber dieser Anweisung (Talon) empfängt gegen deren Rückgabe an 
die Duisburger Stadtkasse am #rteenn 18. die zweite Serie 
von zehn halbjahhrigen Zinskupons zur obigen Duisburger Stadt-Obligation. 
Die Rückgabe muß binnen Jahresfrist vom obigen Tage geschehen, wi- 
drigenfalls die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber 
der Stadt-Obligation erfolgt, wenn deren Vorzeigung vor Rückgabe des Ta- 
lons geschieht. 
Duisburg, den #ree 18. 
Der Bürgermeifter. Die städtische Anleihe= und 
Schuldentilgungs-Kommission. 
(Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommissson werden gedruckt.) 
Der Stadtrendant. 
(Unterschrift.) 
  
(Nr. 5015—5016.) (Nr. 5016.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.