Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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bei der Stadt-Kämmereikasse zu Bromberg mit dem Eintritt des Fälligkeits= 
termins. 
Die Zinsen bönnen jedoch auch in Berlin an dem in den vorgedachten 
öffentlichen Bekanntmachungen jedesmal zu bezeichnenden Orte in den Fällig= 
keitsterminen erhoben werden. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligke#tstermine zu- 
rückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Bromberg. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. 
Tit. 51. S. 120. sedl. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjäbrigen 
Verjährungsfrist bei dem Magisirat in Bromberg anmeldet und den stattgehab- 
ten Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst 
in glaubhafter Weise darthur, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag 
der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quit- 
tung ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinskupons bis 
zum 1. April 1866. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons für 
fünfjahrige Perioden ausgegeben werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadt-Kämme- 
reikasse in Bromberg gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Bromberg mit ihrem Vermögen. 
b gOtsen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Bromberg, den .. ten . . . . . . . .. 18.. 
Der Magistrat der Regierungsbezirks-Stadt Bromberg. 
(Fcsimile der Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines anderen 
Magistrats-Mitgliedes.) 
Eingetragen Fkol. A ..... 
Pro-
	        
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