Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

Der Vorstand besteht aus 
a) dem Direktor oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, 
b) dem Techniker des Verbandes, 
c) sieben Repraͤsentanten der Verbandsgenossen. 
g. 26. 
Behufs der Wahl der Reprsentanten wird die betheiligte Niederung 
vact Bestimmung der Regierung zu Gumbinnen in sieben Wahlbezirke ein- 
getheilt. 
Jeder dieser Bezirke wählt einen Repräsentanten und einen Stellver- 
treter auf sechs Jahre. 
Der Stellvertreter nimmt in Krankheits= und Behinderungsfällen des 
Repräsentanten dessen Stelle ein und tritt für ihn ein, wenn der Repräsentant 
zum Direktor gewählt wird, stirbt, den wahlberechtigten Grundbesitz aufgiebt, 
oder seinen Wohnsitz außerhalb der Niederung wählt. 
S. 27. 
Die Wahl erfolgt in jedem Bezirk durch Wahlmänner. Jede Gemeinde 
und jedes zu einem Gemeindebezirk nicht gehörige Gut, desgleichen der Fiskus, 
schickt zu dem Wahltermin einen Wahlmann. Der Wahlmann führt für 30 
bis 300 Normalmorgen Eine Stimme, für 301 bis 600 Normalmorgen zwei 
Stimmen, und so fort für jede weitere 300 Normalmorgen Eine Stimme mehr. 
Bis zur Festsiellung des Katasters entscheidet der Königliche Kommissa- 
rius über die Zahl der Wahtstimmen, welche den einzelnen Ortschaften zusteht. 
Die Wahl des Wahlmannes in den einzelnen Gemeinden erfolgt schrift- 
lich in der Form der Gemeindewahlen. Stimmfähig bei dieser Wahl und 
wählbar als Wahlmann und Repräsentant ist jeder großjährige Besitzer eines 
beitragspflichtigen Grundstücks von mindestens 30 Morgen Preußischen Maaßes, 
wenn der Besitzer mit seinen Verbandkassen-Beiträgen nicht im Rückstande ist 
und den Vollbesitz bürgerlicher Rechte nicht durch rechtskräftiges Urtheil ver- 
oren hat. 
Die Wahl der Repräsentanten wird in jedem Bezirk zunächst durch den 
Königlichen Kommissarius, später von dem Direktor des Verbandes geleitet. 
Die Pröfung der Wahlen und die Entscheidung über die Einwendungen steht 
dem Vorstande zu. 
Nach Ablauf der ersten drei Jahre, von Konslituirung des Vorstandes 
an
	        
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