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Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen.
Obligation
des Bomster Kreises
Litir. —iiesnd.
über Rthlr. Preußisch Kur ant.
Auf Grund der unter ... bestätigten Kreistagsbeschlüsse des
Kreises Bomst vom 5. November 1856. wegen Aufnahme einer Schuld von
140,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau
des Bomster Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gül-
tige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von
....... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis kontrahirt worden
und mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 140,000 Rthlrn. geschieht vom
Jahre 1860. ab allmalig innerhalb eines Zeitraums von# Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Ein und einem
halben Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1860. ab in dem
Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen z verstärken, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück-
zahlung erfolgen soll, bôffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er-
folgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amts-
blatte der Königlichen Regierung zu Posen, sowie in der Posener Zeitung und
dem Staats-Anzeiger.
Bis 5 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Wollstein, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, bei der Provinzial-Hülfskasse in
Posen jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsemtrten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligeeitstermine
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