Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Bestandtheile und die Grenzen des Gutes, über die Bildung und Abdachung 
der Oberfläche des Bodens und über die vorherrschenden Bodenqualitäten, 
über die Art der Benutzung und über den Kulturzustand der nutzbaren Grund- 
stücke, über die Gebaude und Inventarien, über den Absatz der landlichen 
Erzeugnisse auf Märkten oder an Fabriken und über die Straßenverbindungen, 
über den Begehr nach Grundbesitz am Orte und in der Umgegend, über 
die slaatlichen und sonstigen öffentlichen Beziehungen des Gutes, über die 
Besitzverhältnisse, über die Erwerbspreise und über die dem Gute früher bei- 
gelegten landschaftlichen Tarwerthe sich zu verbreiten har. 
Sodann ist die Schätzung der nutzbaren Grundslücke in derjenigen Reihen- 
folge der nutzbaren Kategorieen, in welcher dieselben hier werden abgehandelt 
werden, darzustellen und zu motiviren. 
Schließlich sind sodann die in den einzelnen Kategorieen gefundenen Werth- 
ziffern zusammenzustellen. 
S. 15. 
Die Abschätzungsverhandlungen werden der Fürstenthumslandschaft ein- 
gereicht; von dieser empfängt der Besitzer des Gutes nach erfolgter Festsetzung 
der Taxe zu seiner Kenntnißnahme einen aus den Kommissions= und Fest- 
setzungs-Verhandlungen zu redigirenden Taxextrakt, welcher die Beschreibung des 
Gutes, einen Auszug aus der Zusammenslellung der Schätzungsregister (An- 
abe der Flächen und Ertragswerthe der Klassen, resp. der Holzgatkungen und 
Betriebsarken) und den Taxanschlag enthält. 
6. Besondere Schätzungsnormen. 
I. Acherland. 
K. 10. 
Zum Behuf der Abschätzung des Ackerlandes werden 
1) die einzelnen Ackerstücke nach ihrer Bodenbeschaffenheit bonitirt und auf 
einen in Roggenkörnern auszudrückenden Naturalertrag pro Morgen 
geschaͤtzt, 
2) die Wirthschaftskosten und die aus außerordentlichen Ungluͤcks— 
faͤllen drohenden Schaͤden auf Prozentsaͤtze des Ertrages veranschlagt; 
3) auf Grund dieser Festsetzungen und unter Annahme des weiterhin nor- 
mirten Roggenpreises werden die entsprechenden Kapitalbeträge (Er- 
tragswerthe) pro Morgen aus den beigefuͤgten Uebersichtstabellen gesucht. 
Die Resultate der Bonitirung und der weiteren Schätzung sind dem- 
nächst in ein nach anliegendem Formular einzurichtendes Bonitirungs= und 
(r. 5012.) Ab-
	        
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