Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 143 — 
in I. Klasse auf 98 Thaler, 
II. 80 2 
- - - 
". 1 58 
- IV. : # 38 r— 
VV. 2 
Dagegen findet eine Begrenzung nach unten hin nicht statt, und es kann 
also beispielsweise ein Morgen Ackerland I. Klasse auch unter 80 oder 58 Thaler 
u. s. w. geschätzt werden. 
S. 22. 
Zusammenstellung. Oie also gefundenen Schätzungen werden in 
dem Register eingetragen, und dieses wird mit einer nachrräglichen Zusammen- 
stellung versehen. In dieser müssen die einzelnen Ackerstücke je nach den Klassen, 
denen sie angehören, zusammengestellt, und sofern sie auch zu demselben Er- 
tragswerthe geschätzt worden, vereinigt erscheinen; es muß der Gesammi- 
Flacheninhalt und der Gesammt-Ertragswerth aller zu einer und derselben 
Klasse gehörigen Ackerstücke, sowie nicht minder der summarische Flächeninhal#t 
und Ertragswerth aller Klassen angegeben; es muß endlich der durchschnirt- 
liche Ertragswerth pro Morgen, nämlich derjenige Werth nachgewiesen sein, 
welcher pro Morgen entfällt, wenn die Summa der Ertragswerthe aller Acker- 
stücke gleichmäßig durch alle Klassen hindurch nach dem bloßen Flächeninhalt 
vertheilt wird. 
II. Wiesenland. 
g. 23. 
Die Wiesen werden 
1) nach ihrer Bodenbeschaffenheit bonikirt und auf einen bestimmten Heu- 
ertrag pro Morgen, welcher nach seiner Qualikät als gures, mittleres 
oder geringes Heu anzusprechen ist, geschätzt; 
2) die Heuwerbungskosten, die Ausnutzungskosten überhaupt, und die aus 
außerordentlichen Unfällen drohenden Schäden werden auf Prozentsätze 
des Heuertrages veranschlagt; 
3) auf Grund dieser Fesisetzungen (1. 2.) und unter Annahme des weiter- 
hin normirten Heupreises werden die entsprechenden Kapiralbeträge (Er- 
tragswerthe) pro Morgen aus den Tabellen gesuch. 
Auch hier werden die Ergebnisse in das nach anliegendem Muster zu 
führende Bonitirungs= und Abschätzungs-Register eingerragen. 
§. 24. 
ür diese eben angeordneten Operationen (F. 23.) kommen wieder fol- 
gende nähere Vorschriften zur Anwendung: » 
mk.5042.) 20* Zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.