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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. April 1859.
(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. Simoné.
Dritter Nachtrag
zum
Statut der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft.
Einziger Paragraph.
Bei der weiteren Ausgabe neuer Dividendenscheine zu den Stammaktien
G. 14. des Gesellschaftsstatuts) und neuer Zinskupons sowohl zu den in der
Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde vom 12. Juni 1846. und dem Allerhöchsien
Erlasse vom 12. November 1847. gedachten Prioritäts-Obligationen (F. 2. des
unkerm 12. Juni 1840. Allerhöchst bestätigten Staturnachtrages), als auch zu
den in der Allerhöchsten Genehmigungs-Urkunde vom 25. Juni 1848. nebst
Berichtigung vom 24. August desselben Jahres erwähnten Prioritäts-Stamm-
Aktien werden fortan zugleich Talons Behufs Erhebung der ferneren Dioiden=
denscheine resp. Zinskupons nach den unter Lilt. A. B. C. beiliegenden bezüg-
lichen Schemas ausgereicht.
Schema 1.
Talon
zu der
Niederschlesischen Zweigbahn = Stammaktie
m
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi-
timation die für die vorstehend bezeichnete Stammaktie neu auszufertigenden
Dividendenscheine für die nächsten zehn Jahre.
Glogau, den ten 18.
Die Direktion der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft.
(L. S.) (Unterschriften dreier Oirektionsmitglieder.)
Der Hauptrendant.
(Nr. 5037.) Talon