Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 4. April 1859. 
(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simoné. 
Dritter Nachtrag 
zum 
Statut der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. 
Einziger Paragraph. 
Bei der weiteren Ausgabe neuer Dividendenscheine zu den Stammaktien 
G. 14. des Gesellschaftsstatuts) und neuer Zinskupons sowohl zu den in der 
Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde vom 12. Juni 1846. und dem Allerhöchsien 
Erlasse vom 12. November 1847. gedachten Prioritäts-Obligationen (F. 2. des 
unkerm 12. Juni 1840. Allerhöchst bestätigten Staturnachtrages), als auch zu 
den in der Allerhöchsten Genehmigungs-Urkunde vom 25. Juni 1848. nebst 
Berichtigung vom 24. August desselben Jahres erwähnten Prioritäts-Stamm- 
Aktien werden fortan zugleich Talons Behufs Erhebung der ferneren Dioiden= 
denscheine resp. Zinskupons nach den unter Lilt. A. B. C. beiliegenden bezüg- 
lichen Schemas ausgereicht. 
Schema 1. 
Talon 
zu der 
Niederschlesischen Zweigbahn = Stammaktie 
m 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Stammaktie neu auszufertigenden 
Dividendenscheine für die nächsten zehn Jahre. 
Glogau, den ten 18. 
Die Direktion der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. 
(L. S.) (Unterschriften dreier Oirektionsmitglieder.) 
Der Hauptrendant. 
(Nr. 5037.) Talon
	        
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