Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 189 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
r. 13.—— 
  
(Nr. 5048.) Allerhschster Erlaß vom 4. April 1859., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrchte für die von der Stadt Neu-Ruppin ausgebaute Chaussee- 
strecke von 1006 Ruthen Länge auf dem Wege nach Fehrbellin. 
A. Ihren Bericht vom 28. März d. J. will Ich der Stadt Neu-Ruppin 
im Kreise Ruppin des Regierungsbezirks Potsdam in Bezug auf die von ihr 
ausgebaute Chausseestrecke von 1006 Ruthen Länge in dem Wege nach Fehr- 
bellin das Recht zur Erbebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach dem 
jederzeir für die Staaks-Chausseen geltenden Tarife, sowie die Befugniß zur 
Gewinnung der Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen besiehenden Bestimmungen, hierdurch verleihen. 
Dieser Mein Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 4. April 1859. 
Im Namen Sr. Majelslat des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Hepydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1859. (Nr. 5018—5019.) 20 (Nr. 5040.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Mai 1859.
	        
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