— 21383 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 15.—
(Nr. 5055.) Allerhöchster Erlaß vom 28. März 1859., betreffend die Genehmigung eines
Nachtrags zu dem Statute der ständischen Darlehnskasse für Schlessen,
in Bezug auf die Erweiterung der Rückzahlungsfrist für Darlehne an
Deichgenossen.
A.= Ihren Bericht vom 20. d. M. ertheile Ich dem Nachtrage zu dem Sta-
tute der ständischen Darlehnskasse für Schlesien — betreffend die Erweiterung
der Rückzahlungsfrist fär Darlehne an Deichgenossen — in der nachslehenden,
von der Majorikät des 13. Provinziallandtages der Provinz Schlesien beschlosse-
nen Fassung:
„Die im F. 18. der unter dem 5. Dezember 1854. Allerhöchst genehmig-
ten Statuten der siändischen Prnrlegngfafe bestimmte Tilgungsperiode
der zur Förderung der Herstellung normaler Schutzdeiche gewährten Dar-
aos kann auf Antrag der Darlehnsnehmer um zwoölf Jahre verlängert
werden.“
hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung und beauftrage Sie, diesen Mei-
nen Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen.
Berlin, den 28. Mätrz 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Flottwell. Gr. v. Pückler.
An den Minister des Innern und den Minister für die land-
wirthschaftlichen Angelegenheiten.
Jahrzang 1859. (Nr. 5055—5056.) 29 (Nr. 5056.)
Ausgegeben zu Berlin den 21. Mai 1859.