Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 15.— 
  
(Nr. 5055.) Allerhöchster Erlaß vom 28. März 1859., betreffend die Genehmigung eines 
Nachtrags zu dem Statute der ständischen Darlehnskasse für Schlessen, 
in Bezug auf die Erweiterung der Rückzahlungsfrist für Darlehne an 
Deichgenossen. 
A.= Ihren Bericht vom 20. d. M. ertheile Ich dem Nachtrage zu dem Sta- 
tute der ständischen Darlehnskasse für Schlesien — betreffend die Erweiterung 
der Rückzahlungsfrist fär Darlehne an Deichgenossen — in der nachslehenden, 
von der Majorikät des 13. Provinziallandtages der Provinz Schlesien beschlosse- 
nen Fassung: 
„Die im F. 18. der unter dem 5. Dezember 1854. Allerhöchst genehmig- 
ten Statuten der siändischen Prnrlegngfafe bestimmte Tilgungsperiode 
der zur Förderung der Herstellung normaler Schutzdeiche gewährten Dar- 
aos kann auf Antrag der Darlehnsnehmer um zwoölf Jahre verlängert 
werden.“ 
hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung und beauftrage Sie, diesen Mei- 
nen Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. 
Berlin, den 28. Mätrz 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
Flottwell. Gr. v. Pückler. 
An den Minister des Innern und den Minister für die land- 
wirthschaftlichen Angelegenheiten. 
  
Jahrzang 1859. (Nr. 5055—5056.) 29 (Nr. 5056.) 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Mai 1859.
	        
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