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Gesetz-Sammlung
für die
Koöͤniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 18. —
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(Nr. 5069.) Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 3. Mai 1859., die Geneh-
migung der Erhshung des Grundkapitals der Neuen Transport-Versiche-
rungsgesellschaft Fortung zu Berlin und die Bestdtigung des Nachtrags
zu ihrem Statut betreffend. Vom 23. Mai 1859.
S. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majeslät
des Königs, mirtelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Mai 1859. die Erhöhung
des Grundkapirals der unter dem 11. Juni 1835. bestätigten Neuen Trans-
port-Versicherungsgesellschaft Forkuna zu Berlin von J00,000 Rehlr. auf
500,000 Rchlr. zu genehmigen und den von den. Generalversammlungen dieser
Aktiengesellschaft am 27. Dezember 1855. und 18. März 1857. beschlossenen,
in der notariellen Akte vom 1. März d. J. zusammmengeleelen Statutnachtrag
zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des F. 4. des Gesetzes über
die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst Scatutnach=
nag durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Porsdam bekannt ge-
macht werden wird.
Berlin, den 23. Mai 1859.
Der Minister Der Minister für Handel, Gewerbe
des Innern. und öffentliche Arbeiten.
Flottwell. v. d. Heydt.
Johrgang 1850. (Nr. 5069—5070.) 33 (Nr. 5070.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. Mai 1859.