Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 27.— 
  
(Nr. 5092.) Tarif, nach welchem das Brücken= und Dammgeld auf dem Oder- und Reglitz- 
Uebergange zwischen Greisenhagen und Mescherin, im Regierungsbezirk 
Stettin, zu erheben ist. Bom 14. Juni 1859. 
E. wird entrichtet: 
A. Wom Fuhrwerk, einschließlich der Schlitten: 
I. zum Fortschaffen von Personen, als Extraposten, 
Kutschen, Kaleschen, Kabriolets u. s. w., für jedes » 
Zugthiek........................»............... 2 Sgr. 6 Pf. 
II. zum Fortschaffen von Lasten: 
1) von beladenem, d. h. von solchem, worauf ssch, 
außer dessen Zubehbr und außer dem Futter für 
höchstens drei Tage, an anderen Gegenständen 
— als zwei Zentner befinden, für jedes Zug- 
t ier Ö6. #§§#####/#########A# 2Ó22 22 2 — r 
2) von unbeladenem, für jedes Zugthier 1 „ 6 „ 
B. von unangespannten Thieren: 
I. von jedem Perde, Maulchier oder Maulesel mit 
oder ohne Reiter oder Last, und von einem 
Stück RindoiHHHHH. 1 „ 6 „ 
II. von jedem Fohlen oder Eeel 1. — „ 
III. von jedem Kalbe, Schaafe, Lamm, Schweine oder 
jeder Zigee .. . . .. — . 4 
C. Von jedem Futgänggen .......... —-6·-s 
WanglsöQMr.MU 48 Be- 
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juli 1859.
	        
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