Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Artikel VIII. 
Gegenwaͤrtige Ministerial-Erklaͤrung soll, nachdem sie gegen eine uͤber- 
einstimmende Erklärung des Königlich Bayerischen Ministeriums ausgewechselt 
worden, öffentlich bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 7. Juli 1859. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
(L. S.) v. Schleinitz. 
Versichende Miristerial, Erklärung, wird, nachdem sie gegen eine überein- 
stimmende Erklärung des Königlich Bayerischen Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten vom 1. d. M. ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 13. Juli 1859. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schleinitz. 
  
Redigirt im Bäreau des Staats-Mintsteriums. 
VBerlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofönchdruckere# 
(R. Decker).
	        
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