Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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(Nr. 5106.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1859., betreffend den Tarif zur Erhebung 
der Schiffahrtsabgaben in der Stadt Elbing. 
A. den Bericht vom 27. Juni d. J. habe Ich den anliegenden Tarif zur 
"„Erhebung der Schiffahrtsabgaben in der Stadt Elbing, unter dem Vorbehalt 
einer Revision nach Ablauf von fünf Jahren, genehmigt und vollzogen und 
beauftrage Sie, denselben mit diesem Erlasse durch die HerlSammlung zur 
öffenrlichen Kenntniß zu bringen. ·" 
Schloß Babelsberg, den 11. Juli 1859. 
Im Namen Gr. Majestat des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Tarif, 
nach welchem die Schiffahrtsabgaben in der Stadt Elbing zu 
erheben sind. 
Vom 11. Juli 1859. 
  
  
  
  
  
Es wird entrichtet: 
1 « : # 
g an allgemeiner Schiffahrtsabgabe: 
A. von Fahrzeugen mit Ausschluß der Dampf- 
schiffe, für die Schiffslast 
1) von Seeschiffen mit Ladung .. beim Eingangg.“ 
-Ausgane5 
2) von Seeschiffen mit Ballast beim Einganggge 76 
: Ausgang.sée 
3) von allen übrigen Fahrzeugen, d. h. solchen, welche 
nicht mit Güterfracht oder Ballast aus der See 
kommen oder dahin gehen (mit den unter Nr. 4. 
und
	        
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