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(Nr. 5110.) Allerhöchster Erlag vom 21. August 1859., betreffend die in Gemaͤßhe.t der
Gesetze vom 10. Mai 1858. und 2. Juli 1859. zu Eisenbahnbauten auf-
zunehmenden Staatsanleihen von resp. 7,500,000 Rthlr. und 10,000,000
Rthlr., zusammen achtzehn Millionen vierhunderk tausend Thalern.
K
A. Ibren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des
Gesetzes vom 10. Mai v. J., betreffend den Bau einer Eisenbahn von Ke-
nigsberg in öfllicher Richtung über Inslerburg und Gumbinnen bis zur Lan-
desgrenze bei Eydtkuhnen (Gesetz-Sammlung S. 270.) und des Gesetzes vom
t d. J., betreffend den Bau einer Eisenbahn von Bromberg über Thorn
zur Landesgrenze in der Richtung auf Lowich, sowie die Beschaffung der Geld-
mittel zur vollständigen Ausrüstung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
mit einem Doppelgeleise, imgleichen die Deckung des Mehrbedarfs für den Bau
der Kreuz-Cüstrin-Frankfurter und der Saarbrücken-Trier-Luxemburger Eisen-
bahn (Gesetz-Sammlung S. 365.) eine Staatsanleihe von 7,500,000 Rthlr.
und von 10,900,000 Nr.n im Ganzen von „achtzehn Millionen vierhundert
tausend Thalern“, in Schuldverschreibungen über
Einhundert Thaler,
zweihundert Thaler,
fünfhundert Thaler und
Eincausend Thaler,
im Laufe dieses Jahres und der folgenden Jahre allmälig nach Maaßgabe des
Bedarfs ausgegeben, mit vier und einem halben Prozent jahrlich am 1. April
und 1. Okcober jeden Jahres verzinst und vom 1. Januar 1862. ab jährlich
mit mindestens Einem Prozent, sowie mit dem Betrage der durch die fort-
schreitende Amortisation ersparten und der durch Verjährung erloschenen Zinsen
des Gesammtkapitals getilgt werde.
Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu kreffen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Sanssouci, den 21. August 1859.
Im Namen Seiner Majestat des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. Patow.
An den Finanzminister.
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