— 506 —
(Nr. 5131.) Allerhöchher Erlaß vom 23. September 1859., betreffend die Genehmigung
zu der Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Gleiwitz, Beuthen,
Lublinitz und Pletz im Regierungsbezirk Oppeln.
A. den Bericht vom 16. September d. J. genehmige Ich die Eriichtung
einer Handelskammer für die Kreise Gleiwitz, Beuthen, Lublinitz und Pleß im
Regierungsbezirk Oppeln. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt
Gleiwitz. Sie soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, für welche sieben Stellver-
treter gewählt werden. Jeder Kreis bilder einen engeren Wahlbezirk, und sind
ausz dem Kreise Beuthen fünf Mitglieder und drei Stellvertreter, aus dem
Kreise Gleiwitz drei Mitglieder und zwei Stellvertreter, aus dem Kreise Pleß
zwei Mitglieder und ein Stellvertreter, und aus dem Kreise Lublinitz zwei Mit-
glieder und ein Stellvertreter zu wählen, von denen zwei Mitglieder aus dem
Kreise Beuthen, ein Mitglied aus dem Kreise Gleiwitz, ein Mitglied aus dem
Kreise Lublinitz und ein Mitglied aus dem Kreise Pleß der Klasse der Berg-
werks= und Hütten-Interessenten angehören müssen. Zur Theilnahme an der
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbe-
weibende der genannten Kreise berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kauf-
leute mit kaufmännischen Rechten wenigstens zwölf Thaler jährlich Gewerbe-
steuer entrichten. Zur Gewerbesteuer nicht veranlagte Bergwerksgesellschaften
und Hüttengewerkschaften werden hinsichtlich der Wahlfähigkeit und Wahl-
berechtigung ihrer Mitglieder, sowie bei der nach Vorschrift des §. 17. der
Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Errichtung von Handelskammern
vorzunehmenden Veranlagung des etatsmäßigen Kostenaufwandes für die Han-
delskammer als Handlungsgesellschaften angesehen, welche in der Steuer-
klasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu einer Gewerbesteuer von
hlf Thalern veranlagt sind. Im Uebrigen finden die Vorschriften der ge-
achten Verordnung vom 11. Februar 1848. Anwendung.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Baden-Baden, den 23. September 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5132.)