Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung. 
S. 44. 
Die Königliche Regierung zu Merseburg ist befugt, einen Kommissar zur 
Wahrnehmung des Tufsichrerechts für beständig oder für einzelne Fälle zu be- 
stellen. Oieser Kommissar kann nicht nur den Verwaltungsrath, die General= 
versammlung, oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und 
ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzeit von den Büchern, Rech- 
nungen und sonstigen Verhandlungen der Gesellschaft, ihren Kassen und Ein- 
richtungen, Einsicht nehmen. 
» A. 
Aktie 0 .. 
der 
Neuen Aktien-Zuckerraffinerie zu Halle a. d. S. 
über 
Eintausend Thaler Kurant. 
Der Inhaber dieser Aktie ist auf Höhe von Eintausend Thalern Kurant 
an dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben genannten Gesell- 
Lieent mit allen statutengemäßen Rechten und Pflichten eines Aktionairs be- 
theiligt. 
Halle, den . . ten ...... . . . .. 18. 
Der Verwaltungsrath der Neuen Aktien-Zuckerraffinerie. 
(Uncerschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes.) 
· Die Direktion. 
Folio des Abtienbuchs. (Eine Unterschrift.) 
(Nr 5135)
	        
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