Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

B. 
Lerse . Js..... 
Dividendenschein 
zur 
Aktie der Neuen Aktien = Zuckerraffinerie 
Wa 
Gegen Rückgabe dieses Scheines empsaug Inhaber am . .... .. . . . . .. 
18.. auf dem Komtoir der Gesellschaft zu Halle denjenigen Antheil an dem 
Reinertrage, welcher fuͤr das Geschaͤftsjahr 18.. statutengemaͤß bekannt ge- 
macht werden wird. 
Halle, den . .ten . .... .. . . . .. 18.. 
Der Verwaltungsrath. 
(Zwei Unterschriften per acsimile.) 
Aus KS. 41. des Gesellschaftsstatuts. 
Dividenden, welche nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine abgehoben 
sind, verfallen zum Besten der Gesellschaft. 
C. 
Neue Aktien -Zuckerraffinerie. 
Anweisung 
zum Empfang der Serie der Dioidendenscheine 
zur Aktie Af ..... 
  
Inhaber empfängtnaa . . .. gegen diese Anweisung ge- 
mäß §. 41. des Staluts auf dem Komtoir der Gesellschaft in Halle die 
Serie der Dividendenscheine für vorbezeichnete Aktie. 
Der Verwaltungsrath. Die Direktion. 
wei Unterschriften per lacsimile.) (Eine Unterschrift.) 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Lofbuchdruckerei 
eder).
	        
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