Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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6) In der Position 20. sind die Worte: „Schreibfedern aus Stahl oder 
aus Metallkomposition“ zu streichen und es soll der letzte Satz lauten: 
„ingleichen Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, 
Wolle, welche mit Bein (einschließlich Elfenbein und Fischbein), Eisen, 
Glas, Holz, Horn, Leder, Ledertuch, Messing, Papier, Pappe, Porzellan, 
Stahl oder Steingut verbunden sind, 4 8 Tuch= oder Zeugmützen 
in Verbindung mit Leder, Knöpfe auf Holzformen, Klingelschnüre und 
dergleichen mehr.“ 
7) Die Position 21. b. Anmerkung soll lauten: „Halbgare, sowie bereits 
gegerbte, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtele Ziegen= und Schaaf- 
felle werden gegen die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen.“ 
8) In der Posttion 21. c. ist zu setzen: „andere grobe Gummifabrikate“. 
anstatt: „andere nicht lackirte Gummifabrikate außer Verbindung mit 
anderen Materialien.“ 
9) In der Position 21. d. ist zu setzen: „von lackirtem Leder und Perga- 
ment, sowie Waaren von lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Gummi“, 
anstatt: „von lackirtem Leder, lackirtem Gummi und Pergament.“ 
10) Die Position 25. D. G. ist dahin zu fassen: „Hefe aller Art mit Aus- 
nahme der Weinhefe.“ 
11) In der Position 25. g. in der letzten Spalte für Tara ist zu setzen: 
„16 in Fässern und Töpfen, sowie in Kübeln von hartem Holze, 
11 in Kübeln von weichem Holze.“ 
12) In der Position 25. h. ist zu setzen: „auch eingeschmolzenes und un- 
geschmolzenes Fett, mit Ausnahme von Talg“, anstatt: „auch ungeschmol- 
zenes Fert.“ " 
13) In der Position 25. m. H. sind in der letzten Spalte für Tara die 
Worte: „oder Säcken“ zu streichen. » 
IF 
14) Die 
(Nr. 5136.)
	        
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