Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 541 — 
Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Minden. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Kreises Büren. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen desen nügabe der 
Obligation des Kreises Büren Lillr. D#- ler 
r vier Prozent Zinsen die ## Serie zinziübing) für die un * 18. bis 
. bei der Kreis- Kommunalkasse zu Buͤren. 
Büren, den . ten 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseeban 
im Kreise Büren. 
(Stempel.) 
Anmerkung. Die Namensunterschristen der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Farft #imilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändi- 
gen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blaktbreite unter den beiden letzten 
Zinskupons mit den davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken. 
  
gier Zins - Kupon. l lOtetSinptupom 
  
  
  
  
(Ns-.5140.)StatutfükdenBtdsa-Rösa-PonchetDeichvetbanb.Bom7.0ktobek1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der auf 
dem rechten Ufer der Mulde belegenen Niederung der Ortschaften Es 
(Nr. 5139—5140.)
	        
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