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mühle. Bei der Verlegung des Brösaer Gemeindedeiches mußte seine Aus-
laßschleuse etwa 145 Ruthen mehr abwärts gelegt werden. Bis dahin lag
dem Müller die Verpflichtung ob, die Schleuse zuzusetzen und das Wasser ober-
halb des Dorfes durch seine Freischleuse in die Mulde abzuschlagen, sobald das
Muldehochwasser in den Bach zurücktrat.
Das Deichamt hat Maaßregeln zu treffen, daß diese Verhältnisse durch
die erfolgte Dammregulirung nicht zum Schaden der Niederung in irgend einer
Weise alterirt werden.
G. 7.
Das bisher vom Schiffmüller in Rösa gedeckte Stromufer ist von die-
sem aufgegeben. Es ist Sache des angrenzenden Deichhalters, entweder diese
Deckung wieder herbeizuführen, oder den Damm angemessen zurückzulegen.
g. 8.
Etwaige gemeinsame Kosten fuͤr Deichvertheidigungen u. s. w. werden in
der Art aufgebracht, daß dazu beitragen:
1) die Gemeinde Broͤsa .. .. .......... .... ......... ...... . .. 32 Theile,
2) die Gemeinde und Pfarre Rösa (ohne die Gutsherrschaft). 48
3) die Gutsherrschaft Raa. 68
4) die Gutsherrschaft Neu-Pouh . .. ... .. . . . . .. 16
5) die Gutsherrschaft Alt-Bouc . ... . .. 16 „
zusammen 180 Theile.
Zum Deichamte bestellen:
1) die Gemeinde Brösa Einen Repraͤsentanten mit zwei Stimmen,
2) die baͤuerliche Gemeinde Roͤsa Einen Repraͤsentanten mit zwei Stimmen,
3) die Gutsherrschaft Roͤsa Einen Repraͤsentanten mit vier Stimmen,
4) die Gutsherrschaft Alt-Pouch Einen Repraͤsentanten mit Einer Stimme,
5) die Gutsherrschaft Neu-Pouch Einen Repräsentanten mit Einer Stimme,
und eben so viel Stellvertreter.
Die Wahl der bäuerlichen Repräsentanten und ihrer Stellvertreter er-
folgt in der Gemeindeversammlung nach der sonst üblichen Art der Gemeinde-
wahlen.
Jabrganzg 1950. (Nr. 5170—5111.) 71 ÿ. 10.
Bestimmun-
en über die
ertretung der
Delchgenossen
beim Deich-
amte.